Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften
Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie und besitzen in der Regel die Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie, welche die speziellen Anforderungen der Berufsgenossenschaften auf fachlichem, personellem und apparativem Bereich erfüllen.
Es erfolgt die Behandlung von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause, sowie von Schulunfällen.
Die Durchgangsärzte entscheiden über den Behandlungsablauf und überwachen den Heilverlauf im Rahmen der Nachschau.
Es erfolgt die Behandlung von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause, sowie von Schulunfällen.
Die Durchgangsärzte entscheiden über den Behandlungsablauf und überwachen den Heilverlauf im Rahmen der Nachschau.
Informationen zu Berufsgenossenschaften und dem Durchgangsarztverfahren erhalten Sie über www.dguv.de